Adressat*innen dieser 2-jährigen Weiterbildung sind:
(siehe auch DGSF-Richtlinien)
Eingangsvoraussetzungen
1.
A) Hochschulabschluss (Bachelor-, Master- oder Staatsexamen aller Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen) und psychosoziale Praxiserfahrungen
oder
B) ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbildung
oder
ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 3-jährige
Berufsausbildung) und mind.
3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld
oder
ein qualifizierter Berufsabschluss (mind. 2-jährige
Berufsausbildung) und mind.
3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld und Abschluss einer anderen Weiterbildung im Spannungsfeld von Person, Rolle und Institution, Umfang mind. 100 UE.
2.
Möglichkeit zur Umsetzung Systemischer Beratung während der Weiterbildung.
Die Möglichkeit zur Umsetzung der gelernten Beratungskompetenz sollte gegeben sein; kann aber auch mit Hilfe des Instituts geschaffen werden.